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Beitragsregelungen |
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| Der TVE erhebt 1. eine Aufnahmegebühr (einmalig bei der Aufnahme in den Verein)
5. einen
"Überweiserkosten-Zuschlag" für Mitglieder ohne Abbuchungserlaubnis Im einzelnen: |
| Welche Beitragsart? | Wann? |
Wieviel? (einmalig) |
| Aufnahmegebühr: | Neumitglieder, unabhängig von Alter und Beitragsart |
8,00 € |
| Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr: | ||
| Allen Interessenten/Interessentinnen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Vereinsangebot bis zu einem Monat kostenlos auszuprobieren. Zum 01. des darauf folgenden Monats wird bei weiterer Nutzung von Vereinsangeboten die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf - durch das Stellen eines Aufnahmeantrags - erforderlich. Für die Nutzung des Sportangebots nach Ablauf des Probemonats wird für die Zeit ohne Mitgliedschaft eine "Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr" in Rechnung gestellt. Sie beträgt das Zweifache des ansonsten anfallenden Beitrags. | ||
| Welche Beitragsart? | Wann? |
Wieviel? (monatlich) |
| Vereinsbeitrag: Einzelbeitrag | ||
| "Junge-Leute-Beitrag"
Einzelbeitrag "Erwachsene ab 25 J."
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Mitglieder
im Alter von von 0 bis 24 Jahre
Erwachsene ab 25 J. Bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz außerhalb von NW, Wohnsitz im Alten- oder Pflegeheim) kann vom Vorstand der "Förderbeitrag" gewährt werden. |
4,50 € 4,75 €
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| Vereinsbeitrag: Familienbeitrag | ||
| Mehrere
Vereinsmitglieder aus einer Familie (Für jeden Familienangehörigen, der TVE-Mitglied werden will, ist ein separater Aufnahme-Antrag zu stellen.) |
Voraussetzung für die Anwendung des Familienbeitrags
ist die TVE-Mitgliedschaft von a) mindestens einem Elternteil und mindestens einem Kind unter 21. J. oder b) mindestens zwei Kindern unter 21 J. oder c) Partner und Partnerin (z.B. ein Ehepaar). |
5,00 € |
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Vereinsbeitrag: all inclusive
(nur auf Antrag hin) |
Diese Beitragsart umfasst die Teilnahmeberechtigung aller
TVE-Mitglieder innerhalb einer Familie (Eltern sowie Kinder bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres) an allen Sportangeboten des TVE mit Ausnahme von Kursen,
Workshops u.ä., Kraftgerätetraining, Herzsport, Chor. Diese Beitragsart wird nicht rückwirkend und nicht monatlich anteilig gewährt. |
150,00 € |
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Abteilungs-/Gruppenbeiträge (zusätzlich zum Vereinsbeitrag): |
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| Teilnehmer der Sportangebote: | unabhängig vom Alter |
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- Leistungsturnen - Rhönrad-Turnen |
6,50 € |
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| - Jiu-Jitsu |
4,50 € |
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- Hara-Ki-Judo |
Mitglieder im Alter bis 24 Jahre: Mitglieder im Alter ab 25 Jahre: (ab 2013 Beitragserhöhung um je 1,00 €/Monat, dafür Pass- und Sichtmarkengebühren inklusive) |
6,00 € |
| - Badminton |
5,25 € |
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| - Laufsport |
2,00 € |
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| - Herzsport (bei KV-Zuschussfähigkeit) - Herzsport (ohne KV-Zuschussfähigkeit) |
3,75 € |
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| - Chor "tonARTisten" |
Mitglieder im Alter bis 24 Jahre: Mitglieder im Alter ab 25 Jahre: |
3,00 € |
| - Kraftgerätetraining |
24,00 € |
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| Kursgebühr
zusätzlich für alle Angebote, die in Kursform angeboten werden: - Teilnehmer/-innen (Vereinsmitglieder) |
unabhängig vom Alter |
siehe Kursprogramm! |
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Überweiserkosten-Zuschlag Mitglieder, die keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben |
unabhängig vom Alter |
3,00
€ |
| Stand: 26.01.2011 | ||
Hinweise: Umstellungen der Beitragsart wegen der Erreichung von Altersgrenzen erfolgen erst zum Beginn des nachfolgenden Halbjahres. Ein Austritt kann nur zum Jahresende (31.12.) und nur schriftlich erfolgen. Beiträge sind bis zum Datum der Beendigung der Mitgliedschaft - unabhängig vom Zeitpunkt der Austritts-Erklärung - zu zahlen. Kurzzeitmitglieder können den Austritt zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erklären. Die Beendigung der ABTEILUNGSzugehörigkeit kann - unabhängig von der VEREINSmitgliedschaft - zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erfolgen. Der gesamte Jahresbeitrag ist, soweit keine Abbuchungserlaubnis erteilt wurde, jährlich zum 15. April fällig. Die durch ein Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Säumigen. Abbuchungen erfolgen
Bankgebühren, die durch Rückbelastungen anfallen, die das Mitglied verursacht hat, gehen zu Lasten des Mitglieds. Kto. 200
020 700 (IBAN: DE69360604880200020700) bei der Geno Bank Essen (BLZ: 36060488,
BIC: GENODEM1GBE) Gläubiger-Identikations-Nummer: DE19TVE00000031443
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| www.tve-burgaltendorf.de/100_ORGANISATION/010_finanzwirtschaft/beitragsregelungen.htm/aktualisiert: 16.04.2012 |